Bayerische Verfassung

Die Entstehung der Bayerischen Verfassung von 1946 wurde wesentlich durch den Sozialdemokraten Wilhelm Hoegner mitgeprägt. Bereits in der konstituierenden Sitzung des Vorbereitenden Verfassungsausschusses legte Hoegner einen Entwurf der „Verfassung des Volksstaates Bayern“ vor, den er während seines Exils erstellt hatte. In der im Juni gewählten Verfassungsgebenden Versammlung hatten die SozialdemokratInnen freilich keine Mehrheit, so dass es in zentralen Punkten, etwa in der Schulpolitik, zu erheblichen Meinungsverschiedenheiten zwischen SPD und CSU kam. Dennoch konnten die SozialdemokratInnen viele ihrer Vorstellungen durchsetzen. Im Bereich Wirtschaft und Arbeit gelang es der SPD, die Gemeinwohlorientierung der Wirtschaft und den Grundsatz einer staatlichen Wirtschaftslenkung festzulegen. Die Sozialpflichtigkeit des Eigentums („Eigentum verpflichtet gegenüber der Gesamtheit“) wurde ebenso in die Verfassung aufgenommen, wie das Mitbestimmungsrecht der Arbeitnehmer. Ein besonderes Anliegen war es Hoegner zudem, den Natur- und Denkmalschutz in der Verfassung zu verankern und den Genuss der Naturschönheiten, die Erholung in der freien Natur und den freien Zugang zu den Bergen, Flüssen und Seen für die Allgemeinheit sicherzustellen. Zudem setzte sich Hoegner erfolgreich für direktdemokratische Mitbestimmungsrechte durch Volksentscheid und Volksbegehren ein. Im Dezember 1946 wurde die Bayerische Verfassung vom Volk angenommen.