Naturschutz

Der freie Zugang zu den Naturschönheiten Bayerns ist keineswegs selbstverständlich, sondern musste erkämpft werden. Wilhelm Hoegner kritisierte, dass die oberbayerischen Seen oft zugebaut und viele schöne Landstriche verschandelt waren. Er forderte bereits 1928 im Landtag, Seeufer und andere Naturschönheiten der Bevölkerung allgemein zugänglich zu machen. Verbunden mit der Verpflichtung von Staat und Gemeinden, sich für eine unversehrte Umwelt einzusetzen, fand Hoegners Forderung 1946 Eingang in die Verfassung des Freistaates Bayern. Der entsprechende Verfassungsartikel war im damaligen Verfassungsrecht einzigartig. In den folgenden Jahren baute die bayerische SPD ihre Vorreiterrolle in ökologischen Fragen aus: Sie setzte sich für den freien Zugang der Menschen zu den Seeufern ein und schuf mit ihren Gesetzesinitiativen den Druck, der zur Verabschiedung des Bayerischen Naturschutzgesetzes – des ersten in Deutschland überhaupt – führte. Als in den 80er Jahren das zunehmende Waldsterben diskutiert wurde, ergriff die SPD-Landtagsfraktion die Initiative zu einer Verfassungsänderung. Durch diese sollte das Umweltschutzziel der Verfassung konkretisiert und der Staat zu einem schonenden Umgang mit den natürlichen Lebensgrundlagen verpflichtet werden. Die Ablehnung der CSU gegen die Änderungen konnte die SPD mit der Androhung eines Volksbegehrens brechen. Der Kampf um nachhaltige Politik bleibt aktuell: Heute setzt sich die SPD vehement für eine konsequente Umsetzung der Energiewende ein.

Lexikon Bild 094: Plakat zum Volksentscheid Umweltschutz 1984 [Archiv der Sozialen Demokratie]
Plakat zum Volksentscheid Umweltschutz 1984
(Archiv der Sozialen Demokratie)